Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines – Geltungsbereich
unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Herzog Events.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Herzog Events schriftlich anerkannt werden. Andernfalls haben diese allgemeinen Geschäfts Bedingungen Vorrang.
Die Abnahme der Leistung der Herzog Events gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellung bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma Herzog Events zustande.
Die als Kostenrahmen, Kostenskizze oder Grobkostenkalkulation bezeichneten Angebote der Herzog Events sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Beauftragt die Herzog Events Dritte mit Teilen der Durchführung des Auftrags, so hat sie der Auftraggeber von Ansprüchen Dritter freizustellen, sofern die Auftraggeber nicht bereits diese Leistung an die Herzog Events bezahlt haben.
3 Preise – Zahlungsbedingungen
Die Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen
sofern nichts anderes vereinbart, ist der Preis für unsere Leistungen netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Bei Nichtzahlung der Vorkasse oder Anzahlung behält sich die Herzog Events vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei nicht Erbringung der Leistung aus diesem Grunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden.
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber genommen
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4 Bezahlung
Die Herzog Events ist berechtigt, Teilleistung zu erbringen und diese gesondert abzurechnen. Sie kann ferner zu jeder Zeit Vorschuss oder Abschlagsrechnung auf geleistete oder beauftragte Leistungen verlangen.
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig weitere 40 % sind bis 2 Werktage vor Veranstaltungstermin zu zahlen. Die Restzahlung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig. Sollte Herzog Events keinen Zahlungseingang verzeichnen, so behält sie sich vor, die Veranstaltung abzusagen die dadurch und bereits entstandenen Kosten gehen zulasten des Kunden
die Herzog Events ist im Falle des Zahlungsverzugs nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt vom Vertrage zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers durch unterlassene Mitwirkungsleistung des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerung oder durch nicht Termin oder Fach gerechte Vorleistung Dritter, werden dem Kunden zusätzlich nach aktuellen Vergütungssätzen in Rechnung gestellt.
Zahlungen sind stets bar oder per Banküberweisung Spesenfrei an den Sitz der Herzog Events zu leisten.
Der Auftraggeber hat die Herzog Events bei der Erfüllung der vereinbarten Leistung nach seinen Möglichkeiten zu unterstützen.
Dazu gehört zum Beispiel, das rechtzeitige Zurverfügungstellen alle notwendigen Informationen und Datenmaterials.
Die Mitwirkung des Auftraggebers nimmt dieser auf eigene Kosten vor.
5 Abnahme / Gefahrübergang
soweit es sich bei dem Vertragsverhältnis zwischen der Herzog Events und dem Auftraggeber um einen Werkvertrag handelt, ist der Auftraggeber zur Abnahme der Leistung der Herzog Events, zu einem von dieser genannten Fertigstellungstermin verpflichtet.
Sofern Mängel Option des Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme
Kann die Leistung der Herzog Events aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Verfügung gestellt werden, geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Fertigstellungsanzeige auf den Kunden über. Die Leistung der Firma Herzog Events gilt dann als erfüllt.
6 Kündigung
im Falle der Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund erhält die Herzog Events die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen
Als erbrachte Leistung in diesem Sinne gelten auch Vergütung-bzw.Schadensersatzansprüche, die die Herzog Events aus eigenen Verpflichtungen gegenüber Dritten (Subunternehmen Vermieter etc.) zu erfüllen hat, gleich ob diese bereits geleistet wurden.
Bei Stornierung nach Angebotsbestätigungsseiten des Kunden wenigstens 15% der vereinbarten Vergütung.
Bei Stornierung bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % der vereinbarten Vergütung.
Bei Stornierung bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der vereinbarten Vergütung
bei Stornierung bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % der vereinbarten Vergütung
bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der vereinbarten Vergütung
Bei Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der vereinbarten Vergütung
bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % der vereinbarten Vergütung
bei einer späteren Stornierung werden 100 % der vereinbarten Vergütung fällig.
Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt der Herzog Events vorbehalten.
Die Herzog Events hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist aber insbesondere die unterlassene Mitwirkungspflicht des Kunden dergestalt, dass die Herzog Events trotz angemessener Fristsetzung den Auftrag nicht ordnungsgemäß oder fristgerecht erfüllen kann.
Eine Kündigung des Vertrages muss immer schriftlich oder per Telefax erklärt werden, deren Erhalt von der Herzog Events bestätigt werden muss. Die Kündigung kann auch schriftlich mittels Einschreiben ausgesprochen werden. Das Datum des Empfangs der Erklärung durch die Herzog Events gilt als Datum der Kündigung.
7 Liefer – und Leistungszeit
Liefertermine-Fristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Die Herzog Events zu Teilleistung und Teillieferung jederzeit berechtigt, es sei denn die Teilleistung oder Teillieferung ist für den Kunden nicht von Interesse.
Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus
8 Auskunfts – und Einsichtsrecht betr. Drittarbeiten
ein Einsichtsrecht in Belege und/oder Original Rechnungen sowie ein entsprechendes Auskunftsrecht ist für den Kunden grundsätzlich nicht vorgesehen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nur dann, wenn dies vor Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde
9 Haftung / Gewährleistung
der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung der Herzog Events bei Abnahme zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen.
Als Gewährleistung kann der Auftraggeber grundsätzlich zunächst nur nach Erfüllung in Form der Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen der Herzog Events, der auch die Ersatzlieferung jederzeit offensteht.
Der Auftraggeber kann vom Vertrage zurücktreten oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn mindestens 2 Nachbesserungsversuche wegen der gleichen Mangels fehlgeschlagen sind.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Waren oder Leistungen der Agentur weiterverarbeitet oder diese veräußert.
Die Nachbesserung wegen Zeitablaufs (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen oder unmöglich, stehen dem Kunden im Falle des Mangels nur Minderungsrecht zu
Die Herzog Events kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen (zum Beispiel Anzahlung, Abschlagszahlung) nicht fristgerecht nachgekommen ist.
Erfolgt eine Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber Selbständerung vornimmt oder der Herzog Events die Feststellung der Mängel erschwert.
Schadensersatzansprüche aus Verletzung nach Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
Schadensersatzansprüche gegenüber der Herzog Events, ihren Arbeitnehmern oder Erfüllungsgehilfen, die auf leichte Fahrlässigkeit beruhen und die nicht Schadensersatz für die Verletzung von Leben, Körper und oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz zum Inhalt haben, sind – soweit gesetzlich möglich- ausgeschlossen. Gleichgültig ist, ob sie aus Vertragsverletzung oder der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten (§§ 280,241 Abs. 2 BGB) aus unerlaubter Handlung, auch aus der Haftpflicht des Produzenten (wegen Konstruktion-, Produktions-und Informationsfehlern sowie Fehlern bei der Produktbeobachtung zum Beispiel seit 823 BGB)herrühren.
Die Herzog Events haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der Herzog Events Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen soweit der Herzog Events keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet werden kann, ist der Schadensersatz Anspruch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
In Fällen der zulässigen Haftungsbegrenzung bei einfacher Fahrlässigkeit übersteigt der Schadensumfang in keinem Fall den niedrigeren Betrag aus entweder 50 % vom Auftragswert oder 500.000 €.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung und des Inhalts wird allein vom Auftraggeber getragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Inhalte gegen das Gesetz gegen des unlauteren Wettbewerbs (UWG) das Urhebergesetz (UrhG) und spezielle Werbe- rechtsgesetze verstoßen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet die Herzog Events nicht für eingebrachte Gegenstände des Auftraggebers, soweit die Herzog Events nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.
Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-) Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.
Die Verjährung der Mängelansprüche (insbesondere § 438 Abs. 1 Nummer 3 BGB) wird, soweit gesetzlich zulässig, auf ein Jahr begrenzt. Fälle arglistiger Täuschung, des Vorsatzes und der Paragrafen 478,479 BGB sind hiervon ausgenommen.
Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus angezeigten Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in sechs Monaten, frühestens mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
9 Schutzrechte
der Auftraggeber ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. der Herzog Events nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigung sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Herzog Events zulässig.
Die Herzog Events ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnung nebst Hintergrund-Informationen über das Projekt zum Zweck der Dokumentation sowie zur Eigen – PR zu verwenden.
Die Herzog Events darf den Auftraggeber auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem.
10 Eigentumsvorbehalt
wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur völligen Bezahlung aller, auch zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sache liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Oldenburg, bzw. Landgericht Lübeck, soweit der Auftraggeber Unternehmer, Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts, auch bei ausländischen Auftraggebern.
12 Schlussbestimmungen
sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Änderung und Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Vertrag und weigern Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Ab -bedingung dieses Schriftformerfordernisses.